
Typische Einsatzgebiete
Konsensberichtigung
- Bestandsplan als maßgenaue Grundlage der Einreichplanung.
- Basis für die Berichtigung des Bauakts bei Abweichungen.
- Aufnahme, Abgleich und Einreichung aus einer Hand.
Parifizierung und Liegenschaftsbewertung
- Exakte Parifizierungspläne für Notariate, Kanzleien und Hausverwaltungen.
- Flächenermittlung für Parifizierung, Miet- und Verkaufswerte.
Inhalt des Bestandsplans
Der Bestandsplan zeigt das Gebäude verformungsgerecht und enthält sämtliche Höhenpunkte, Wandstärken, Fenstergrößen, Türöffnungen, Stiegenläufe samt Steigungsverhältnissen, Maßketten, Raumstempel, Fassadengliederung, Farbgebung sowie Notizen zu besonderen Bauteilen. Erstellt werden können Grundrisse, Schnitte und Ansichten; Dachdraufsichten nur bei gesichertem Zugang zum Dach.
Naturmaßaufnahme statt Altplan
Bei älteren Gebäuden reicht die alte Einreichplanung für die Verwaltung und Orientierung meist aus – für Parifizierung, Umbauplanung und exakte Flächenermittlung oft nicht. Einreichpläne zeigen den seinerzeit genehmigten Zustand. Oft wurden Abweichungen bereits bei der Errichtung vorgenommen; dazu kommen spätere Umbauten, deren Einreichung verabsäumt wurde.
In unserer Praxis haben wir Abweichungen zwischen Konsensplänen und gebautem Zustand von bis zu 80 Zentimetern vorgefunden. Eine solche Abweichung kann mehrere Quadratmeter Nutzfläche ausmachen – mit direkter Wirkung auf Nutzwerte, Mietzins und Kaufpreis.
2D- oder 3D-Aufmaß: Unterschiede und Grenzen
Bei der zweidimensionalen Modellierung werden Grundrisse, Ansichten und Schnitte als Linien und Flächen nachgezeichnet – das Ergebnis ist eine schnelle, effiziente Plandarstellung ohne räumliches Gebäudemodell. Für viele Büros, die ausschließlich zweidimensional arbeiten, ist diese Ausarbeitung ausreichend, ebenso für Parifizierungspläne (Nutzwertgutachten nach WEG 2002). Im Gegensatz zur dreidimensionalen Ausarbeitung kann darauf jedoch keine weiterführende BIM-Planung aufbauen. Auch vertiefte Flächen- und Massenermittlungen – etwa Wandflächen, die Unterscheidung tragender und nichttragender Bauteile oder Fenster- und Türenlisten – sind auf zweidimensionaler Basis nicht möglich.
Lieferformate
Sie erhalten die Pläne als PDF und DXF sowie die Punktwolke als E57 oder RCP über einen Download-Link, dazu eine ausgedruckte Parie. Auf Anfrage stellen wir eine LGSx-Datei bereit, bei Beauftragung eines 3D-Modells zusätzlich IFC. Damit arbeiten Konsulenten, Gutachter und ausführende Firmen unmittelbar weiter, ohne Formatkonvertierung. Unsere Programme können auch weitere, weniger gebräuchliche Formate ausgeben. Fragen Sie uns gerne nach Ihrem gewünschten Ausgabeformat – wir prüfen, ob wir auch dieses exportieren können.
Genauigkeit und Toleranzen
Aus der Punktwolke arbeiten wir Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 aus. Die Darstellung folgt der tatsächlich gebauten Struktur: schiefe Wände, hängende Decken und Gebäudesprünge werden abgebildet. Im Innenbereich bewegen sich die Abweichungen im Bereich weniger Zentimeter, im Außenbereich bei bis zu 5 Zentimetern.
Der Grund liegt im Bestand selbst: Eine Jahrhundertwende-Wand ist nie gerade. Sie ist im Relief leicht verbeult, steht nicht im rechten Winkel zur Nachbarwand, läuft konisch zu und verliert die Geradlinigkeit auch vertikal. Gezeichnet wird entlang der systematisch am häufigsten getroffenen Punkte.

Dauer und Kosten
Für ein Zinshaus mit rund 2.000 m² Brutto-Grundfläche liegt die realistische Dauer eines 2D-Bestandsplans bei drei bis sechs Wochen: zunächst zwei bis drei Werktage Laservermessung; darauf folgen die Büroarbeiten, welche zumindest zwei Wochen in Anspruch nehmen: Punktwolken-Registrierung, Export, die CAD-Zeichenarbeit, Prüfen, Layouten und der Export. Der Mindestauftragswert liegt bei 1.900 Euro netto.
Häufige Fragen
In welchem Maßstab wird gezeichnet?
Standard ist 1:100. Andere Maßstäbe und ein höherer Detailgrad sind möglich, erhöhen aber den Zeichenaufwand und damit den Preis. Der Maßstab wird vor Beauftragung vereinbart, weil er den Detailgrad der Nachzeichnung bestimmt.
Wird auch der Keller oder Dachboden aufgenommen?
Ja, sofern zugänglich. Teilen Sie uns vor der Aufnahme mit, welche Geschoße enthalten sein sollen, und stellen Sie sicher, dass alle aufzunehmenden Bereiche zugänglich sind – verschlossene oder nicht einsehbare Bereiche können nicht vermessen werden.
Geben Sie die originale CAD-Datei heraus?
Grundsätzlich nein. Wird die native CAD-Datei benötigt, muss das vor Beauftragung bekanntgegeben und gesondert vereinbart werden. Für die Weiterverarbeitung durch Dritte sind DXF, IFC und die Punktwolke in der Regel ausreichend.
Stand: August 2026